
Ich will nicht ins medizinische Detail gehen.
Kann ich gar nicht.
Braucht man aber auch nicht.
Wir kürzen das inzwischen ohnehin ab, weil es auch sehr einfach ist.
Man hat die Bauchspeicheldrüsenentzündung nicht diagnostiziert.
In dem gesamten fraglichen Zeitraum, in dem es eine ausserordentliche Rolle spielte, ob Nils eine Pankreatitis hatte, oder nicht, wurden zwar ein paar Dinge gemacht, die allerdings nix ergaben, ausser Vermutungen, er hätte wohl Verstopfung und Bauchweh durch die Chemo und die Antibiose, aber das wären eben normale Nebenwirkungen.
(fraglicher Zeitraum sind nicht drei oder vier Tage, fraglicher Zeitraum sind mehrere Wochen)
Es wurde ihm allerdings kein einziges Röhrchen klinische Chemie im fraglichen Zeitraum abgenommen, mit dem man sie erkannt hätte. Ja, hätte man.
Und das, wo ihm doch beinahe täglich sowieso Blut abgenommen wurde, für irgendwelche anderen Werte. Er hatte diesen praktischen ZVK, ihr erinnert euch sicher.
Nun ist das so, dass das eine Medikament, dass er im Zuge seiner Chemotherapie bekam, mit einer möglicherweise bestehenden Pankreatitis kontraindiziert wirkt. (das steht sogar im Beipackzettel, den man (tatsächlich!) im Internet nachlesen kann)
Man sollte also möglichst vor Gabe des Medikaments eine solche ausschließen.
Denn was passiert, wenn man sie trotzdem gibt, bei einer bestehenden Bauchspeicheldrüsenentzündung? Was bedeutet denn kontraindiziert?
Der Patient stirbt auf jeden Fall. Die Zersetzung des Ihrwisstschonwas kann man dann nicht mehr aufhalten. Ohgott, ja. Ab da starb er.
Nachweisen lässt es sich nicht, wann sich Nils kleine Bauchspeicheldrüse entzündet hat.
Man hat es einfach mal überhaupt gar nicht bemerkt.
Seine Werte, am Mittwoch vor seinem Tod bei einer Rückenmarkspunktion entnommen, waren übrigens top.
Keine Krebszelle mehr nachweisbar.
Aus der „Akten-Zeit“ ist dieser Post. Haha, und dieser! Den mag ich immer noch sehr.
Im November 2015 zahlt die Versicherung der Charite uns ein Schmerzensgeld aus, ohne eine weitere ärztliche Begutachtung in Auftrag zu geben. Sie möchten der „besonderen Situation, in der wir uns wegen dem schmerzlichen Verlust unseres Sohnes Nils befinden, Rechnung tragen.“ Und die sprechen am Ende ihres Bescheides ihr aufrichtig empfundenes Mitgefühl aus.
Das erste von offizieller Seite.
Das ist gut, finden wir. Die sehen das wie wir, denken wir.
Von dem Geld gibt es allerdings keinen neuen Nils zu kaufen.
Piepaufdaspieppiepgeld.
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