
Nach ein paar Wochen liegen zwei unabhängige Gutachten auf dem Tisch des zuständigen Staatsanwaltes.
Gutachten A ist von ihm in Auftrag gegeben worden, wurde vom Kinderonkologen Chefarzt a.D. abgelehnt und weitergereicht an eine Oberärztin in Hamburg, die laut Internet mit einem der Beklagten mehrfach publiziert hat. (… die kennen sich! kein Witz!) Ein schlichtes, auch für Laien leicht verständliches Gutachten über sieben Seiten, in dem sie zu dem Schluss kommt, dass nichts auf eine Bauchspeicheldrüsenentzündung hindeutete, und man deshalb auch keine Diagnose stellen konnte. Ohne Diagnose, keine Therapie. Kein Fehler. Logisch. Und noch besser: Selbst wenn man die Pankreatitis erkannt hätte, ob eine Therapie den Tod hätte vermeiden können, wäre ohnehin fraglich.
Gutachten B wurde von uns in Auftrag gegeben. In Absprache mit dem Staatsanwalt, nachdem Gutachten A den Gedanken aufkommen ließ, vielleicht nicht hundertprozentig unabhängig zu sein. Nein, anders: Wir äusserten den dringenden Verdacht, dass es sich eventuell um ein Gefälligkeitsgutachten handeln könnte. Daraufhin schlägt uns der Staatsanwalt vor, doch selbst jemanden zu suchen. Wir finden keinen Kinderonkologen, der sich bereit erklärt und wenden uns an ein Gutachterbüro. Ein Professor für Onkologie erstellt es und wir denken nach dem Lesen so: Yeah. Ein kluges, ausführliches und fundiertes Schriftstück. Von jemandem, der keine Angst vor der Obrigkeit zu haben scheint. Keine Angst vor der Charité.
Gutachten B sieht den Fehler in der Nichterhebung eines Befundes, in der mangelhaften Diagnostik und der daraus resultierenden Nicht-Behandlung. Logisch.
Wir haben also Gutachten schwarz und Gutachten weiss. A und B. Oder B und A. Je nachdem.
Der zuständige Staatsanwalt informiert uns, dass er dabei ist, ein drittes Gutachten erstellen zu lassen, wiederum von einem Kinderonkologen. Kann dauern, meint er, sie wissen ja. Erstmal wen finden. Ja. Wissen wir. Aber logisch, bei zwei so gegensätzlichen Meinungen eine Dritte einzuholen.
Als nach fünf Monaten laut Aktenlage genau nichts passiert ist , beschwert sich unser Anwalt.
Zwei Wochen später stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Seine Begründung bezieht sich auf Gutachten A.
(wer sich nicht über den Link oben wundert, ist ein absoluter Insider. Schön, dass sie hier sind. Klick )
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